Transparente und faire Geschäftsbedingungen für alle Renovierungsleistungen von Alex Wohnungsrenovierung in Wunstorf und dem Großraum Hannover.
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Alex Wohnungsrenovierung – Inhaber Alexandru Gheorghian – gelten für alle Renovierungsleistungen, Montagearbeiten und sonstigen Dienstleistungen in Wunstorf und dem gesamten Großraum Hannover. Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber diese Geschäftsbedingungen an. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen
Alex Wohnungsrenovierung
Inhaber: Alexandru Gheorghian
Stiefelholz 1, 31515 Wunstorf, Deutschland
Telefon / WhatsApp: +49 176 56161907
E-Mail: info@alexwohnungsrenovierung.de
(nachfolgend „Auftragnehmer" genannt) und seinen Kunden (nachfolgend „Auftraggeber" genannt) über die Erbringung von Renovierungsleistungen, Montagearbeiten, Hilfsarbeiten und sonstigen damit verbundenen Dienstleistungen.
Diese AGB gelten für Verträge mit Verbrauchern (§ 13 BGB) sowie mit Unternehmern (§ 14 BGB). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftragnehmer ist als Einzelunternehmen tätig (Gewerbeanmeldung: Stadt Wunstorf, 11.10.2021) und erbringt Renovierungsleistungen im Sinne eines allgemeinen Renovierungsservice. Kein Eintrag in der Handwerksrolle.
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.
Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Auftragnehmers schriftlich (per E-Mail, WhatsApp oder Brief), mündlich oder durch Auftragserteilung annimmt und der Auftragnehmer die Annahme bestätigt.
Kostenvoranschläge werden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt. Änderungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss, die zu Mehrkosten führen, werden dem Auftraggeber vorab mitgeteilt und bedürfen seiner Zustimmung.
Mündliche Nebenabreden, Zusicherungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.
Der Auftragnehmer erbringt Renovierungsleistungen und Montagearbeiten als allgemeiner Renovierungsservice. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Zu den typischen Leistungen gehören:
⚠️ Ausdrücklich nicht im Leistungsumfang enthalten:
Elektroinstallationen, Sanitärinstallationen, Heizungsinstallationen sowie tragende Bauarbeiten sind ausdrücklich nicht Bestandteil des Leistungsangebots und werden nicht erbracht. Diese Arbeiten sind qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten.
Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit diese anfällt. Als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet und ausgewiesen.
Die Vergütung ist nach Abschluss der Arbeiten und Rechnungsstellung fällig, sofern nicht anders vereinbart. Die Zahlung erfolgt in bar oder per Überweisung auf das vom Auftragnehmer angegebene Konto.
Bei größeren Aufträgen kann eine Vorauszahlung von bis zu 30 % des vereinbarten Gesamtpreises vereinbart werden. Dies wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung ausdrücklich vermerkt.
Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen. Mahngebühren können zusätzlich geltend gemacht werden.
Kosten für Materialien, die auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers beschafft werden, werden gesondert in Rechnung gestellt, sofern nicht ausdrücklich im Angebot enthalten.
Der Auftragnehmer führt die vereinbarten Leistungen sorgfältig, fachgerecht und pünktlich aus. Vereinbarte Termine werden nach Möglichkeit eingehalten.
Terminverschiebungen, die durch höhere Gewalt, unvorhergesehene Umstände oder durch den Auftraggeber verursacht werden, berechtigen den Auftragnehmer zu einer angemessenen Fristverlängerung.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer Zugang zu den Räumlichkeiten zu gewähren, in denen die Arbeiten durchgeführt werden sollen. Notwendige Vorbereitungsmaßnahmen (z. B. Räumen von Möbeln) obliegen dem Auftraggeber, sofern nicht anders vereinbart.
Stellt der Auftragnehmer bei Ausführung der Arbeiten unvorhergesehene Hindernisse oder Mängel fest (z. B. verdeckte Schäden), informiert er den Auftraggeber umgehend und stimmt das weitere Vorgehen ab.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, Teilleistungen durch geeignete Hilfskräfte erbringen zu lassen, bleibt jedoch stets verantwortlicher Ansprechpartner für den Auftraggeber.
Der Auftraggeber stellt sicher, dass alle für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere dass der Zugang zu den Arbeitsbereichen gewährleistet ist.
Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer über alle bekannten Besonderheiten des Objekts (z. B. Lage von Leitungen, Altlasten, besondere Materialien), die für die Ausführung der Arbeiten relevant sein könnten.
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch Mehrkosten oder Verzögerungen, gehen diese zu Lasten des Auftraggebers.
Benötigte Materialien, die nicht im Angebot enthalten sind, werden vom Auftraggeber bereitgestellt oder auf dessen Kosten beschafft.
Nach Abschluss der Arbeiten fordert der Auftragnehmer den Auftraggeber zur Abnahme auf. Die Abnahme erfolgt durch gemeinsame Besichtigung oder durch schriftliche Bestätigung des Auftraggebers.
Verweigert der Auftraggeber die Abnahme, hat er die Mängel, die der Abnahme entgegenstehen, konkret zu benennen. Unwesentliche Mängel berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme.
Nimmt der Auftraggeber die fertiggestellten Arbeiten ohne Beanstandung in Gebrauch, gilt dies als konkludente Abnahme.
Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen zum Zeitpunkt der Abnahme frei von Mängeln sind. Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung, soweit gesetzlich nicht anders vorgeschrieben.
Mängel sind dem Auftragnehmer unverzüglich, spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung, schriftlich (per E-Mail oder WhatsApp) anzuzeigen. Bei offensichtlichen Mängeln ist die Rüge bei der Abnahme zu erheben.
Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung (Nachbesserung oder Neuherstellung). Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Auftraggeber Minderung oder Rücktritt vom Vertrag verlangen.
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel, die auf unsachgemäßer Behandlung, natürlichem Verschleiß, nicht fachgerechten Eingriffen Dritter oder auf Materialfehlern beruhen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat.
Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesen Fällen ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch fehlerhafte oder unvollständige Angaben des Auftraggebers entstehen, insbesondere bei nicht gemeldeten Leitungen, Altlasten oder Konstruktionsbesonderheiten.
Soweit die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen.
Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. In diesem Fall hat der Auftragnehmer Anspruch auf Vergütung der bis zur Kündigung erbrachten Leistungen sowie auf Ersatz etwaiger bereits entstandener Kosten.
Bei einer Kündigung, die weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn erfolgt, kann der Auftragnehmer eine Ausfallpauschale von bis zu 30 % des vereinbarten Auftragswertes in Rechnung stellen.
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber trotz Mahnung mit der Zahlung in Verzug ist oder der Auftragnehmer die vereinbarten Leistungen dauerhaft nicht erbringen kann.
Verbraucher haben bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen gemäß § 312b BGB. Näheres regelt die Widerrufsbelehrung.
Der Auftragnehmer erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Vertragserfüllung und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO und des BDSG.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gilt diese Rechtswahl nur, soweit der durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts des Verbrauchers gewährte Schutz nicht entzogen wird.
Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers in Wunstorf.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt die gesetzliche Regelung.
Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
Hinweis zur Online-Streitbeilegung: Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter https://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Der Auftragnehmer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand dieser AGB
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für alle Aufträge, die ab dem 01. Januar 2024 erteilt werden. Ältere Versionen verlieren mit Inkrafttreten dieser AGB ihre Gültigkeit.
Alexandru Gheorghian ist seit 11.10.2021 als Renovierungsservice in Wunstorf tätig. Der Betrieb spricht Deutsch, Rumänisch und Russisch.
Antworten auf die häufigsten Fragen zu unseren Geschäftsbedingungen
Ja, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Renovierungsleistungen, Montagearbeiten und sonstigen Dienstleistungen von Alex Wohnungsrenovierung – sowohl für Privatkunden als auch für gewerbliche Auftraggeber im Großraum Hannover und in Wunstorf.
Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre ab Abnahme der Leistung. Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach Entdeckung schriftlich gemeldet werden. Bei berechtigten Mängeln hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung.
Ja, Sie können einen Auftrag jederzeit kündigen. Bitte beachten Sie, dass bei einer Kündigung weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Arbeitsbeginn eine Ausfallpauschale von bis zu 30 % des Auftragswertes anfallen kann. Verbraucher haben außerdem ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen.
Alex Wohnungsrenovierung führt keine Elektroinstallationen, Sanitärinstallationen, Heizungsinstallationen oder tragende Bauarbeiten durch. Diese Arbeiten sind qualifizierten Fachbetrieben vorbehalten. Küchenmontagen werden ausschließlich ohne Elektro- und Wasseranschluss angeboten.
Das Einzugsgebiet umfasst Wunstorf und den gesamten Großraum Hannover, darunter Hannover, Garbsen, Langenhagen, Seelze, Barsinghausen, Neustadt am Rübenberge und weitere Gemeinden in Niedersachsen.
Kontaktieren Sie uns für ein kostenloses, unverbindliches Angebot. Alexandru Gheorghian steht Ihnen persönlich zur Verfügung – auf Deutsch, Rumänisch und Russisch.
Alex Wohnungsrenovierung – Ihr zuverlässiger Renovierungsservice in Wunstorf und dem gesamten Großraum Hannover seit 11.10.2021.